Wie bekomme ich die Anerkennung
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür müssen Sie den deutschen Referenzberuf kennen. Und Sie müssen wissen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür müssen Sie den deutschen Referenzberuf kennen. Und Sie müssen wissen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Die Anerkennung kann nur für einen deutschen Beruf erfolgen, den sogenannten Referenzberuf. Im Anerkennungs-Finder erhalten Sie Informationen zu deutschen Berufen. Dort können Sie Ihren Referenzberuf suchen und auswählen. Sie erfahren auch, ob der Beruf reglementiert ist und ob Sie die Anerkennung brauchen.
Im Anerkennungs-Finder erhalten Sie genaue Informationen zu Ihrem Anerkennungsverfahren sowie die Kontaktdaten einer Beratungsstelle und der zuständigen Stelle.
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen!
Die Beratungsstelle gibt Ihnen alle wichtigen Informationen rund um Ihr Anerkennungsverfahren. Sie sollten auch Fragen zur finanziellen Förderung in der Beratung klären, bevor Sie einen Antrag stellen.
Adresse und Kontaktdaten einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Beratungssuche oder im Anerkennungs-Finder. Häufig kann die Beratung neben Deutsch auch in anderen Sprachen stattfinden.
Den Antrag auf Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Für den Antrag sind bestimmte Dokumente notwendig, z.B. der Nachweis der Berufsqualifikation. Welche Dokumente Sie einreichen müssen, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder.
Sie besitzen nicht mehr alle Dokumente? In vielen Berufen können Sie Ihre Kenntnisse dann vielleicht mit einer Qualifikationsanalyse praktisch nachweisen. Bei reglementierten Berufen können Sie vielleicht einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.
Sie kommen aus der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)? Dann können Sie in bestimmten Berufen den Europäischen Berufsausweis (EBA) auf dem EU-Portal „Your Europe“ beantragen. Sie brauchen dann keinen weiteren Antrag zu stellen.
Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag auf Anerkennung. Sie erhalten spätestens nach einem Monat eine Nachricht, ob Ihre Dokumente angekommen sind. Dann erfahren Sie auch, ob Sie noch Dokumente nachreichen müssen.
Wenn die Dokumente vollständig sind, prüft die zuständige Stelle, ob Ihr Abschluss mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Ihre Berufserfahrung wird auch berücksichtigt.
Spätestens nach 3 bis 4 Monaten erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis. Wenn die zuständige Stelle eine Qualifikationsanalyse vorschlägt, kann es auch länger dauern.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens in einem Bescheid mit. Wenn das Ergebnis „keine“ oder „teilweise“ Anerkennung lautet, wurden wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und dem Referenzberuf festgestellt. Meistens können Sie diese Unterschiede mit einer Qualifizierung ausgleichen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Wie geht es nach dem Bescheid weiter?
Für bestimmte Berufe können Sie die Anerkennung online beantragen. Das hängt auch davon ab, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen. Zum Onlineantrag kommen Sie über den Anerkennungs-Finder: Im letzten Schritt „Ihr Verfahren“ finden Sie den Button „Onlineantrag“. Wie Sie den Onlineantrag starten und ausfüllen können, zeigen Ihnen die folgenden Videos.
Das Anerkennungsverfahren kann folgende Ergebnisse haben:
Ergebnisse bei reglementierten Berufen:
Ergebnisse bei nicht reglementierten Berufen:
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