Wie bekomme ich die Anerkennung
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür müssen Sie den deutschen Referenzberuf kennen. Und Sie müssen wissen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür müssen Sie den deutschen Referenzberuf kennen. Und Sie müssen wissen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Im Anerkennungs-Finder erhalten Sie Informationen zu deutschen Berufen und Sie können Ihren Referenzberuf auswählen. Sie erfahren, ob Ihr Beruf zu den reglementierten oder nicht reglementierten Berufen gehört. Sie erfahren auch, ob Sie zwingend eine Anerkennung brauchen. Am Ende erhalten Sie die Kontaktdaten einer Beratungsstelle.
Im Anerkennungs-Finder finden Sie auch die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und genaue Informationen zum Anerkennungsverfahren.
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen!
Die Beratungsstelle gibt Ihnen alle wichtigen Informationen rund um Ihr Anerkennungsverfahren. Sie sollten auch Fragen zur finanziellen Förderung in der Beratung klären, bevor Sie einen Antrag stellen.
Adresse und Kontaktdaten einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Beratungssuche oder im Anerkennungs-Finder. Häufig kann die Beratung neben Deutsch auch in anderen Sprachen stattfinden.
Den Antrag auf Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Dort sprechen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Deutsch. Daher ist eine vorherige Beratung hilfreich.
Folgende Dokumente sind immer erforderlich:
Sie müssen häufig weitere Dokumente einreichen. Welche das sind, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder.
Sie besitzen nicht mehr alle Dokumente zu Ihrer Berufsqualifikation? Dann können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen vielleicht praktisch mit einer Qualifikationsanalyse nachweisen. Die Qualifikationsanalyse gibt es für duale Ausbildungsberufe, Meisterberufe oder Fortbildungsberufe. Eine Qualifikationsanalyse kann eine Arbeitsprobe, ein Fachgespräch oder Probearbeiten in einem Betrieb sein. Bei reglementierten Berufe können Sie einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.
Sie kommen aus der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)? Dann können Sie in folgenden Berufen einen Europäischen Berufsausweis (EBA) beantragen: Apothekerin, Bergführer, Immobilienmaklerin, Pflegefachperson, Physiotherapeut. Den EBA können Sie auf der Internetseite der EU beantragen. Sie brauchen dann keinen weiteren Antrag auf Anerkennung stellen.
Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag auf Anerkennung. Sie erhalten nach spätestens einem Monat Nachricht, ob Ihre Dokumente angekommen sind. In dieser Nachricht steht auch, ob Sie noch Dokumente nachreichen müssen. Wenn die Dokumente vollständig sind, dauert es 3 - 4 Monate. Dann erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Anerkennungsverfahren um einen Monat verlängern. Im Verfahren kann auch Ihre Berufserfahrung berücksichtigt werden.
Das Anerkennungsverfahren kann auch länger dauern, z. B. wenn eine Qualifikationsanalyse durchgeführt wird, weil Dokumente fehlen.
Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt.
Ergebnisse bei reglementierten Berufen:
Ergebnisse bei nicht reglementierten Berufen:
Für bestimmte Berufe können Sie die Anerkennung online beantragen. Das hängt auch davon ab, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen. Zum Onlineantrag kommen Sie über den Anerkennungs-Finder: Im letzten Schritt „Ihr Verfahren“ finden Sie den Button „Onlineantrag“. Wie Sie den Onlineantrag starten und ausfüllen können, zeigen Ihnen die folgenden Videos.
Wenn wesentliche Unterschiede im Bescheid festgestellt wurden, können Sie die Anerkennung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einer Qualifizierung erreichen. Lassen Sie sich dazu beraten! Viele Qualifizierungskurse sind kostenlos. Es gibt folgende Arten von Qualifizierungen:
Bei reglementierten Berufen können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen, mit der sich die wesentlichen Unterschiede ausgleichen lassen. Nach erfolgreicher Teilnahme reichen Sie die Bescheinigung bei der zuständigen Stelle ein. Sie erhalten dann den positiven Bescheid. In der Regel müssen Sie keinen neuen Antrag auf Anerkennung stellen.
Bei nicht reglementierten Berufen können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung. Dann können Sie einen Folgeantrag auf Anerkennung stellen. Diesen reichen Sie mit der Bescheinigung und Ihren anderen Dokumenten bei der zuständigen Stelle ein.
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