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Rechtliche Grundlagen

Der Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren ist gesetzlich geregelt. Das gilt auch für den Ablauf eines Anerkennungsverfahrens.

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

 

In Deutschland regeln Gesetze und Vorschriften von Bund und Bundesländern die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Das heißt: Für die Anerkennung von bestimmten Berufen gelten die Gesetze und Vorschriften des Bundes. Für die Anerkennung von anderen Berufen gelten die Gesetze und Vorschriften der Bundesländer. Die rechtlichen Grundlagen sind: das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes, die jeweiligen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze der Bundesländer sowie Regelungen in beruflichen Fachgesetzen von Bund und Bundesländern. In diesen rechtlichen Grundlagen sind jeweils die Regelungen für das Anerkennungsverfahren enthalten.

Anerkennungsgesetz des Bundes

Das deutsche Anerkennungsgesetz des Bundes ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Das heißt: Das Gesetz besteht aus mehreren Gesetzen oder Änderungen von Gesetzen. Zum Anerkennungsgesetz des Bundes gehören das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und Änderungen mehrerer beruflicher Fachgesetze.

Das Anerkennungsgesetz des Bundes gilt seit 1. April 2012. Regeln zur Anerkennung gibt es durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie seit dem Jahr 2005. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie regelt die Anerkennung in reglementierten Berufen für Staatsangehörige aus EU/EWR/Schweiz.

Das Anerkennungsgesetz des Bundes geht darüber hinaus. Es regelt:

Im BQFG sind die Regeln für das Anerkennungsverfahren enthalten, z. B. Angaben zu den benötigten Dokumenten und zur Dauer des Verfahrens. Beim Anerkennungsverfahren nach BQFG wird Ihre Berufsqualifikation immer mit einem aktuellen deutschen Referenzberuf verglichen. Auch Ihre Berufserfahrung wird dabei berücksichtigt. Mit Ihrer Berufserfahrung können Sie vielleicht wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen.

Das BQFG gilt nur, wenn die berufsrechtlichen Fachgesetze nicht etwas Anderes regeln.
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen regeln auch die berufsrechtlichen Fachgesetze. Dazu zählt z. B. die Bundesärzteordnung.
Der Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort. Sie können den Antrag also auch aus dem Ausland stellen.

Anerkennungsgesetze der Länder

Bestimmte Berufe werden durch Gesetze und Vorschriften der 16 Bundesländer in Deutschland geregelt. Alle Bundesländer haben eigene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze und Fachgesetze. Folgende Berufe sind z. B. durch Gesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt: Lehrerin und Lehrer oder Ingenieurin und Ingenieur.

Rechtliche Regelungen für Spätaussiedler

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben schon seit 1953 einen gesetzlichen Anspruch auf ein berufliches Anerkennungsverfahren durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Seit 2012 gilt für sie auch das BQFG. Deshalb können Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beim Anerkennungsverfahren zwischen 2 Verfahren wählen: Zwischen dem BVFG und dem BQFG.

Das Anerkennungsverfahren nach BVFG erfolgt auf Grundlage eines aktuellen oder früher geltenden Referenzberufs. Das Anerkennungsverfahren nach BQFG erfolgt dagegen immer auf der Grundlage eines aktuellen deutschen Referenzberufs. Bei einem Anerkennungsverfahren nach BQFG kann auch die Berufserfahrung berücksichtigt werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erklärt die beiden Anerkennungsverfahren für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in einem Flyer. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.

Wann gelten welche gesetzlichen Regelungen für eine Anerkennung?

 

Ist Ihr Beruf reglementiert?

Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz

Berufsqualifikation aus anderem Land/Drittstaat

Ist Ihr Beruf reglementiert?

Reglementierter Beruf
(z. B. Ärztin, Pflegefachperson,  Friseurmeister)

Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz

EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, Fachgesetze, BQFG Bund und Bundesländer, Bundesvertriebenengesetz

Berufsqualifikation aus anderem Land/Drittstaat

Fachgesetze, BQFG Bund und Bundesländer, Bundesvertriebenengesetz

Ist Ihr Beruf reglementiert?

Nicht reglementierter Beruf
(z. B. Kfz-Mechatroniker, Köchin)

oder Beruf ohne fachgesetzliche Regelung zur Anerkennung

Berufsqualifikation aus der EU/EWR/Schweiz

BQFG Bund und Bundesländer, Bundesvertriebenengesetz

Berufsqualifikation aus anderem Land/Drittstaat

BQFG Bund und Bundesländer, Bundesvertriebenengesetz

 

Wer entscheidet über meine Anerkennung?

Über Ihre Anerkennung entscheidet die zuständige Stelle. Die zuständige Stelle richtet sich nach Ihrem Arbeitsort und dem Referenzberuf. Sie finden Ihre zuständige Stelle und die rechtlichen Grundlagen für Ihr Anerkennungsverfahren im Anerkennungs-Finder.

Was regelt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz? 

Das erste Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichterte seit März 2020 die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Ab November 2023 ist ein neues Gesetz schrittweise in Kraft getreten. Es heißt: „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“. Dieses Gesetz erweitert die Möglichkeiten, für eine Beschäftigung, zur Jobsuche oder zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation aus einem Drittstaat einzureisen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt auch, in welchen Fällen die berufliche Anerkennung für die Einreise nach Deutschland notwendig ist.

Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet das Portal „Make it in Germany“. Den Link finden Sie unten. Mehr über die Möglichkeiten zur Einreise erfahren Sie auch hier im Portal auf der Seite Einwanderung.